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TransplantaTransplantationskoordinationsprogramm

Medizinische Kriterien

Eignungskriterien für die Organtransplantation

Allgemeine Indikatoren für die Programmteilnahme. Die endgültige Eignung wird nach einer individuellen medizinischen Prüfung festgestellt.

Allgemeine Kriterien

Medizinische Voraussetzungen

Die aufgeführten Kriterien sind nur als Orientierung zu verstehen. Die endgültige Eignung hängt vom individuellen klinischen Zustand des Patienten und den medizinischen Standards des RNPC ab. Haben Sie Fragen? Lesen Sie unsere häufig gestellten Fragen zum Programm.

Die Erfüllung dieser Kriterien stellt keine Garantie für die Programmaufnahme oder eine Transplantation dar.

01

Dokumentiertes terminales Organversagen

Bestätigte Diagnose (z. B. terminale Niereninsuffizienz bei Niere), gestützt durch aktuelle klinische Dokumentation Ihres behandelnden Arztes.

02

Aktuelle medizinische Unterlagen

Diagnosehistorie, Behandlungsprotokolle (z. B. Dialyseplan), aktuelle Laborergebnisse und relevante bildgebende Untersuchungen.

03

Keine absoluten Kontraindikationen

Wird individuell durch das Transplantationsteam am RNPC beurteilt. Häufige Kontraindikationen sind aktive maligne Erkrankungen und unkontrollierte systemische Infektionen.

04

Alter und allgemeiner körperlicher Zustand

Keine feste Altersgrenze. Die Fähigkeit, die Transplantation und die postoperative Immunsuppression zu tolerieren, wird individuell beurteilt.

05

Reisefähigkeit nach Belarus

Der Patient muss in der Lage sein, nach Minsk zu reisen, sobald ein Organ verfügbar wird. Umfassende logistische Unterstützung ist im Programm enthalten.

06

Einwilligungserklärung

Der Patient muss in der Lage sein, eine informierte Einwilligung zu erteilen und den Umfang, die Grenzen und die Risiken des Programms zu verstehen.

Programmumfang

Abgedeckte Organtypen

Abgedeckte Organtypen
OrganØ EU-WartezeitUnser Programm
Niere5–9 J.≤ 12 Mo.
Leber1–2 J.≤ 12 Mo.
Herz1–2 J.≤ 8 Mo.
Lunge~18 Mo.≤ 10 Mo.

Die Nierentransplantation stellt das größte Volumen internationaler Patientenfälle dar. Die Wartezeiten sind indikativ und unterliegen der individuellen medizinischen Bewertung sowie der Organverfügbarkeit. Erfahren Sie mehr über den Ablauf der Transplantationskoordination.

Dokumentation

Erforderlich für die Bewertung

Unterlagen können in jeder Sprache eingereicht werden. Übersetzungshilfe ist auf Anfrage verfügbar.

01

Primärdiagnose

Klinische Bestätigung des terminalen Organversagens durch Ihren behandelnden Arzt.

02

Aktuelle Laborergebnisse

Bluttests, Nieren-/Leberwerte — nicht älter als 3 Monate.

03

Bildgebende Untersuchungen

CT-, MRT- oder Ultraschallbefunde in Bezug auf das betroffene Organ.

04

Behandlungsprotokoll

Aktueller Behandlungsplan: Dialyseplan, Medikamente, Immunsuppressionshistorie.

05

Blutgruppe & HLA-Typisierung

Falls vorhanden. Kann über unser Programm organisiert werden, sofern noch nicht durchgeführt.

06

Ärztliche Zusammenfassung

Schriftliche Stellungnahme mit Bestätigung der klinischen Indikation zur Transplantation.

Wie es weitergeht

Von der Anfrage bis zur Feststellung

01

Unterlagen einreichen

Senden Sie Ihre medizinischen Unterlagen über unser sicheres Beratungsformular. Unser Team stellt eine detaillierte Checkliste bereit, damit nichts fehlt.

02

Unabhängige Prüfung

Ihr Fall wird von unserem Koordinationsteam anhand der Programmkriterien geprüft. Dies erfolgt unabhängig von der klinischen Bewertung am RNPC.

03

Ergebnis erhalten

Sie erhalten einen schriftlichen Eignungsbericht mit einem eindeutigen Ergebnis — bevor Sie irgendeine Verpflichtung oder finanzielle Verbindlichkeit eingehen.

Bereit zu beginnen?

Reichen Sie Ihren Fall zur Prüfung ein

Unser Koordinationsteam prüft Ihre medizinischen Unterlagen, bewertet Ihre Eignung und antwortet mit einer klaren Feststellung — innerhalb von 48 Stunden. Kostenfrei. Unverbindlich.

Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt

Wichtiger Hinweis: Dieser Dienst bietet medizinische Koordination und Fallmanagement. Alle medizinischen Eingriffe und Untersuchungen werden von qualifizierten Transplantationschirurgen und medizinischen Fachkräften in zugelassenen staatlichen Einrichtungen durchgeführt, reguliert nach dem Gesetz der Republik Belarus Nr. 28-З «Über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe» (1997, zuletzt geändert am 15.07.2021). Vorbehaltlich individueller medizinischer Beurteilung.