Rechtliches
Rechtliche Informationen
Leistungsumfang, rechtliche Hinweise und Datenschutzerklärung. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig, bevor Sie diesen Dienst nutzen.
1. Art der Dienstleistung
Transplanta ist ein unabhängiger medizinischer Koordinations- und Fallmanagementdienst, der unter dem Markennamen “Transplanta — Internationales Transplantationskoordinationsprogramm” tätig ist. Wir ermöglichen Patienten den Zugang zum regulierten staatlichen Transplantationssystem der Republik Belarus, indem wir eine unabhängige medizinische Eignungsprüfung, administrative Koordination, logistische Unterstützung und eine fortlaufende klinische Überwachung bereitstellen.
Transplanta führt keine chirurgischen Eingriffe durch, nimmt keine Organverteilung vor und trifft keine klinischen Entscheidungen. Alle medizinischen Verfahren und Bewertungen werden von qualifizierten Transplantationsspezialisten an lizenzierten staatlichen Einrichtungen durchgeführt, vorrangig am Republikanischen Wissenschaftlich-Praktischen Zentrum für Organ- und Gewebetransplantation (RNPC) in Minsk, reguliert nach dem Gesetz der Republik Belarus Nr. 28-З “Über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe” (1997, geändert am 15.07.2021).
Das Programm umfasst die Koordination von Nieren-, Leber-, Herz- und Lungentransplantationen. Die Nierentransplantation stellt das größte Volumen internationaler Patientenfälle dar.
2. Programmstruktur
Das Koordinationsprogramm besteht aus zwei Phasen:
Phase 01 — Medizinische Bewertung & Programmaufnahme: Unabhängige Beurteilung der medizinischen Unterlagen des Patienten, Kompatibilitätsprofilerstellung und schriftliche Eignungsfeststellung. Diese Phase ist unabhängig und erfordert keine Verpflichtung zu Phase 02.
Phase 02 — Transplantationsaktivierung & Koordination: Fortlaufende klinische Überwachung (ca. alle 90 Tage), wiederholte Kompatibilitätstests, Benachrichtigung bei Organverfügbarkeit, Reise- und Logistikkoordination sowie Verbindung zur Transplantationseinrichtung.
Die Koordination der Nachsorge nach der Transplantation — einschließlich Entlassungsdokumentation, Übermittlung medizinischer Unterlagen und Rückreiselogistik — ist im Programm enthalten.
3. Transplantationseignung
Die Transplantation unterliegt einer individuellen medizinischen Bewertung und hängt von folgenden Faktoren ab:
Individuelle medizinische Eignung und klinische Tauglichkeit, die im Einzelfall beurteilt wird
Organkompatibilität (Blutgruppe, HLA-Typisierung und andere immunologische Parameter)
Organverfügbarkeit innerhalb des staatlichen Verteilungssystems, die weder vorhergesagt noch beeinflusst werden kann
Die klinischen Entscheidungen des Transplantationsteams am RNPC
4. Organbeschaffung und -verteilung
Transplanta beschafft, kauft, verkauft oder vermittelt unter keinen Umständen menschliche Organe. Alle Organe stammen ausschließlich von verstorbenen Spendern innerhalb des belarussischen staatlichen Spendensystems.
Die Organverteilung wird ausschließlich von den medizinischen Spezialisten am RNPC gemäß belarussischem Recht bestimmt. Transplanta übt keinen Einfluss auf Verteilungsentscheidungen aus.
5. Rechtmäßigkeit der internationalen Transplantation
Die Transplantation ausländischer Staatsangehöriger mit Organen von verstorbenen Spendern ist nach dem Recht der Republik Belarus gesetzlich geregelt. Der Eingriff erfolgt auf Grundlage formeller medizinischer Verträge zwischen dem Patienten und der staatlichen medizinischen Einrichtung.
Patienten wird empfohlen, sich bei Rechts- und Medizinberatern in ihrem Wohnsitzland über etwaige nationale Vorschriften bezüglich medizinischer Behandlungen im Ausland zu informieren.
6. Programminvestition
Die Programmgebühr beginnt ab €90.000 und umfasst Koordination, medizinische Bewertung, den Transplantationseingriff und die postoperative Versorgung. Der endgültige Betrag hängt von der Organart, der medizinischen Komplexität und der Dauer des Krankenhausaufenthalts ab.
Es handelt sich um ein selbstfinanziertes Programm, das in den meisten Ländern nicht durch öffentliche oder private Krankenversicherungen abgedeckt wird. Ein individueller Kostenvoranschlag wird nach der Eignungsprüfung erstellt, bevor eine finanzielle Verpflichtung erforderlich ist. Zahlungsstruktur und -bedingungen werden im Rahmen des Beratungsprozesses besprochen.
7. Haftungsausschluss bezüglich der Wartezeit
Die auf dieser Website angegebenen indikativen Wartezeiten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf “bis zu 12 Monate” für Nierentransplantation) basieren auf Programmdaten und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken.
Die tatsächlichen Wartezeiten variieren individuell und hängen von der medizinischen Eignung, der Organkompatibilität und der Verfügbarkeit innerhalb des staatlichen Verteilungssystems ab. Ein fester Zeitrahmen wird nicht garantiert. Vergleichende Verweise auf europäische Wartezeiten basieren auf öffentlich zugänglichen Daten von NHS Blood and Transplant (2024) und Eurotransplant.
8. Haftungsausschluss bezüglich medizinischer Beratung
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine medizinische Beratung dar. Sie ersetzen nicht die professionelle medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung durch einen qualifizierten Arzt.
Alle klinischen Entscheidungen bezüglich der Transplantationseignung, der chirurgischen Tauglichkeit und der postoperativen Versorgung werden vom medizinischen Team am RNPC getroffen, nicht von Transplanta.
9. Datenverarbeitung & Datenschutz
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist BioCells Medical SP. z o.o. Über diese Website übermittelte personenbezogene Daten werden zum Zweck der Beantwortung individueller Anfragen und der Durchführung von Eignungsprüfungen erhoben. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO, soweit anwendbar.
Ihre Daten werden:
Ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Beratungsanfrage und, falls zutreffend, zur Verwaltung Ihrer Programmteilnahme verwendet
Nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung an Dritte verkauft oder weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Koordination mit der Transplantationseinrichtung erforderlich
Nur so lange aufbewahrt, wie es für den genannten Zweck erforderlich ist oder wie es das geltende Recht vorschreibt
In allen Phasen des Prozesses streng vertraulich behandelt
10. Haftungsbeschränkung
Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haftet Transplanta nicht für medizinische Ergebnisse, Komplikationen oder unerwünschte Ereignisse, die aus Transplantationseingriffen durch medizinische Einrichtungen Dritter resultieren. Transplanta fungiert ausschließlich als koordinierender Vermittler und trägt keine klinische Verantwortung für medizinische Verfahren.
11. Geltendes Recht
Die Bedingungen für die Nutzung dieses Dienstes und etwaige Koordinationsvereinbarungen werden individuell in den Koordinationsunterlagen festgelegt, die jedem Patienten bei Programmaufnahme ausgehändigt werden. Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand werden in der jeweiligen Koordinationsvereinbarung angegeben.
Diese Seite wurde zuletzt im April 2026 überprüft. Fragen? Kontaktieren Sie uns über das Beratungsformular.